Vom 14. Oktober bis zum 1. November 2019 konnte der Beschwerdeführer ins Probewohnen übertreten. Das Auswertungsgespräch vom 1. November 2019 ergab neben grundsätzlich positivem Feedback, dass gerade wichtige Aspekte (noch) nicht erfüllt seien. Grundsätzlich habe festgestellt werden müssen, dass eine Krankheits-