Davon ausgehend, dass es bei einem Absetzen der Medikation zu einer psychopathologischen Verstärkung des paranoiden Beziehungserlebens komme, bestehe bei unzureichender pharmakologischer Behandlung ein erhebliches Risiko für fremdaggressives Verhalten im Sinne des Äusserns von Drohungen gegenüber Drittpersonen bis hin zur Anwendung von Gewalt. Sie erachteten eine Versetzung in ein deutlich offeneres, weniger Struktur gebendes Setting als verfrüht (pag. BVD/946 ff.). Am 9. Juli 2019 konnte dem Beschwerdeführer erstmals eine Depotmedikation verabreicht werden (pag.