7. Vorgeschichte 7.1 Vollzugsverlauf Der Beschwerdeführer befand sich seit dem 2. November 2015 in der I.________ im vorzeitigen Strafvollzug (pag. PEN I/107 ff.). Der Vollzugsbeginn wurde auf den 2. November 2015 (Neuberechnung der Höchstdauer der stationären Massnahme gemäss BGE 145 IV 65; Erreichen der Höchstdauer am 9. Juni 2021; pag. BVD/1025 f.) festgelegt. Am 19. Februar 2016 musste der Beschwerdeführer aufgrund akuter Selbst- und Fremdgefährdung in die Sicherheitsabteilung A der JVA I.____