6. Grundlagen der Beurteilung Hinsichtlich der Entwicklung des Beschwerdeführers in den letzten Jahren kann auf die detaillierten Ausführungen der BVD in ihrem Antrag auf Verlängerung der Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB (pag. PEN II/1 ff.) und die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. PEN II/98 ff.). Sie haben sich – wie nachfolgend im Einzelnen aufzuzeigen sein wird – mit den Gutachten, Berichten und Verfügungen auseinandergesetzt.