je mit Hinweisen). 4.3 Es ist festzustellen, dass der angefochtene Entscheid eine kurze Begründung zur Legalprognose auf rund einer Seite enthält, dagegen die Verhältnismässigkeit nicht weiter begründet wird. Der angefochtene Beschluss genügt damit den Mindestanforderungen an die Begründungspflicht nicht, weshalb das rechtliche Gehör verletzt wurde. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Dessen Verletzung hat grundsätzlich die Aufhebung des Entscheides zur Folge. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art.