_ vom 19. April 2021 gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. April 2021 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Verfahrenskosten seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. 3. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen. 4. Die erforderlichen weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.