1333-1521; Originalakten zugehörig zu Band 4) ein. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 9. Dezember 2021 statt. Den Parteien und pract. med. D.________ wurden anlässlich der Hauptverhandlung Kopien der Vollzugsakten der BVD in aufdatierter Form ausgehändigt. Rechtsanwalt B.________ hielt an seinen in der Beschwerde vom 19. April 2021 gestellten Anträgen fest. Die BVD stellten und begründeten ihrerseits folgende Anträge (pag. BK/445): 1. Die Beschwerde von A.________ vom 19. April 2021 gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. April 2021 sei vollumfänglich abzuweisen.