3 Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde bei den H.________ ein aktueller Verlaufs- bzw. Behandlungs- und Therapieverlaufsbericht eingeholt. Am 8. November 2021 verfügten die BVD die Einweisung des Beschwerdeführers per 9. November 2021 in das Regionalgefängnis Burgdorf (pag. BK/237 ff.). Der am 30. November 2021 eingegangene Austrittsbericht der H.________ wurde gleichentags den Parteien zugestellt. Die BVD reichten am 6. Dezember 2021 ihre Vollzugsakten in aufdatierter Form (pag. 1333-1521;