BK/77 f.). Am 12. Mai 2021 beantragten die BVD, es sei ein aktueller Behandlungs- und Therapieverlaufsbericht einzuholen und es sei dieser Bericht der Gutachterin D.________ verbunden mit der Frage, was dieser an ihrer gutachterlichen Einschätzung vom 29. April 2020 ändere, vorzulegen (pag. BK/81 ff.). Mit Verfügung vom 17. Mai 2021 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung an. Sie hiess den Beweisantrag der Parteien auf Einholung eines aktuellen Verlaufs- bzw. Behandlungs- und Therapieverlaufsberichts gut. Den Beweisantrag der BVD, es sei der einzuholende aktuelle Behandlungs- und Therapieverlaufsbericht der Gutachterin D.______