2. Prozessgeschichte Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) vom 10. Juni 2016 wurde der Beschwerdeführer von der Anschuldigung der Sachbeschädigung freigesprochen. Weiter wurde festgestellt, dass er die Straftatbestände der vorsätzlichen schweren Körperverletzung, der Sachbeschädigung, der Drohung, des Hausfriedensbruchs, des Diebstahls, der Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch, des Führens eines Personenwagens unter Drogeneinfluss, des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum) erfüllt hat.