1. Vorbemerkung zur Aktenführung und Zitierweise Gestützt auf den Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) auf Verlängerung der Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) führte das Regionalgericht das nachträgliche Verfahren PEN 20 736 durch (Paginierung beginnend bei 1). Gegen den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss vom 6. April 2021 erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer oder Verurteilter), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B._______