_ vom 16. März 2021 sowohl für die vorgeworfenen Delikte des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs, wie auch betreffend den Vorwurf der Brandstiftung, evtl. fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst keine verminderte Schuldfähigkeit der Beschwerdeführerin festgestellt wurde (vgl. S. 37 des Gutachtens). Der Gutachter empfiehlt sogar eine stationäre therapeutische Massnahme, die erfahrungsgemäss weit länger als ein Jahr dauert (vgl. S. 51 des psychiatrischen Gutachtens