Vom Gutachter Dr. med. O.________ wurde im Übrigen in nachvollziehbarer Weise begründet festgehalten, dass die psychische Störung in direktem Zusammenhang mit den früheren und den aktuell vorgeworfenen Delikten steht und dazu führt, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit bezüglich einschlägiger Delinquenz ohne adäquate Behandlung tatzeitnah und weiterhin hoch war und ist. Bei der Behandlung einer dissoziativen Persönlichkeitsstörung, wie sie bei der Beschwerdeführerin diagnostiziert wurde, ist mit einer Dauer von mehreren Jahren zu rechnen (vgl. S. 45 und 51 des psychiatrischen Gutachtens vom 16. März 2021).