O.________ betreffend Impulsivität, geringe Frustrationstoleranz, niedrige Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten und mangelndes Bewusstsein für Konsequenzen, sowie des im Raum stehenden Vorwurfs der Brandstiftung, evtl. fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst, besteht die konkrete Gefahr, dass die Beschwerdeführerin auch bei den zu befürchtenden weiteren Einbruch- und Einschleichdiebstählen unkontrolliert und aggressiv reagieren und gegenüber den Geschädigten Gewalt anwenden könnte, etwa wenn sie sich durch diese bedrängt oder bedroht fühlen sollte. Dass es zukünftig zu einer Konfrontation mit geschädigten Personen kommen könnte, er-