Verhalten mit Impulsivität, eine Unfähigkeit zum Erleben von Schuldbewusstsein oder zum Erlernen aus Erfahrungen, besonders aus Bestrafungen, und eine Neigung andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das eigene Verhalten anzubieten, durch welches sie in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sei, bestanden (vgl. S. 47 f. des Gutachtens). Aufgrund der Persönlichkeitsstörung mit Beeinträchtigungen in nahezu allen Lebensbereichen sei die Gefahr von Stimmungsschwankungen, Impulsivität, rücksichtslosem Verhalten und in der Folge dann u.a. Diebstahlsdelikten, Drohungen, Sachbeschädigungen, Haus-