vgl. auch Z. 231 des Protokolls der delegierten Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 23. Oktober 2020, wonach ihr Fahrrad orange gewesen sei). Gemäss dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 28. September 2020 sprechen folgende Indizien dafür, dass die Beschwerdeführerin mit dem Brandausbruch an besagter Örtlichkeit zu tun haben könnte: - Brandstiftung steht gemäss BEX im Vordergrund. Das Objekt ist «stromlos» (keine elektrischen Leitungen / nicht an Stromkreis angeschlossen).