Auch J.________ gab anlässlich der delegierten Einvernahme vom 13. November 2010 an, dass ihm seine Mutter [G.________] gesagt habe, dass es diese Frau [die Beschwerdeführerin] gewesen sei, welche sie mit dem Velo davonfahren gesehen habe (vgl. 32 ff. des Protokolls). Sodann beschrieb I.________ an der delegierten Einvernahme vom 17. November 2020 ein leuchtend pink/oranges Fahrrad (vgl. Z. 38 f. des Protokolls; vgl. auch Z. 231 des Protokolls der delegierten Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 23. Oktober 2020, wonach ihr Fahrrad orange gewesen sei).