Der Deliktsbetrag beläuft sich auf ca. CHF 21’000.00, der Gesamtschaden auf ca. CHF 4’400.00. Der dringende Tatverdacht gründet insbesondere auf den an den Tatorten teilweise sichergestellten DNA-Spuren, welche der Beschwerdeführerin zugeordnet werden konnten, dem bei resp. auf der Beschwerdeführerin sichergestellten Deliktsgut, den Aussagen der Auskunftspersonen, welche die Beschwerdeführerin teilweise erkannt resp. ein Signalement beschrieben haben, welches auf die Beschwerdeführerin zutrifft (Tattoo etc.), sowie auf den Aussagen der Beschwerdeführerin selbst.