3.2 Die Beschwerdeführerin wird dringend verdächtigt, in der Zeit vom 18. April 2018 bis am 17. August 2020 mehrere Einbruch- und Einschleichdiebstähle (sechs Einbruchdiebstähle [davon ein Versuch]; zehn Einschleichdiebstähle; zwei einfache Diebstähle; ein einfacher Hausfriedensbruch) in Alters- und Pflegeheime, in Einund Mehrfamilienhäuser, in Werkstätten und in ein Café begangen zu haben. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf ca. CHF 21’000.00, der Gesamtschaden auf ca. CHF 4’400.00.