Die Verfahrensleitung teilte der Beschwerdeführerin am 27. April 2021 mit, dass mit Verfügung vom 20. April 2021 ein Beschwerdeverfahren eröffnet worden sei. Die bisher ergangenen Verfügungen seien dem offenbar mittlerweile ehemaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt D.________, zugestellt worden. Bei Fragen habe sie sich daher an ihren ehemaligen oder neuen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, zu wenden. Die Beschwerdeführerin liess sich in der Folge nicht mehr vernehmen.