als neuer amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin eingesetzt werde. Mit Schreiben vom 22. April 2021, eingegangen bei der Beschwerdekammer im Strafsachen am 26. April 2021, leitete das Regionalgericht Oberland der Beschwerdekammer in Strafsachen eine weitere Eingabe der Beschwerdeführerin vom 20. April 2021 weiter. Die Beschwerdeführerin machte darin geltend, fristgerecht Beschwerde erhoben, jedoch keine Eingangsbestätigung erhalten zu haben. Die Verfahrensleitung teilte der Beschwerdeführerin am 27. April 2021 mit, dass mit Verfügung vom 20. April 2021 ein Beschwerdeverfahren eröffnet worden sei.