In der verfahrensleitenden Verfügung wurde darauf hingewiesen, dass die Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 389 und BK 20 468 beigezogen worden seien. Am 26. April 2021 leitete die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer in Strafsachen per E-Mail die Verfügung vom 26. April 2021 weiter, wonach Rechtsanwalt D.________ mit Wirkung ab 26. April 2021 aus dem amtlichen Mandat entlassen und Rechtsanwalt B.________ als neuer amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin eingesetzt werde.