Mit Entscheid vom 28. Dezember 2020 wies das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) das von der Beschwerdeführerin gestellte Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 31. März 2021. Am 3. März 2021 schrieb das Zwangsmassnahmengericht ein weiteres Verfahren um Haftentlassung als gegenstandslos ab, nachdem die Beschwerdeführerin das Gesuch anlässlich der Haftverhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht wieder zurückgezogen hatte.