Am 6. November 2020 übernahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), welche ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen Brandstiftung, evtl. fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eröffnet hatte, das von der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführte Strafverfahren. Mit Entscheid vom 28. Dezember 2020 wies das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) das von der Beschwerdeführerin gestellte Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 31. März 2021.