Die Beschwerdekammer in Strafsachen wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 468 vom 4. Dezember 2020). Am 6. November 2020 übernahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), welche ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen Brandstiftung, evtl. fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eröffnet hatte, das von der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführte Strafverfahren.