Mit Entscheid vom 2. November 2020 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht Oberland die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 31. Dezember 2020. Die Beschwerdekammer in Strafsachen wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 468 vom 4. Dezember 2020).