Am 4. September 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland Untersuchungshaft für eine Dauer von zwei Monaten an (bis am 1. November 2020). Die Beschwerdekammer in Strafsachen wies eine dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss BK 20 389 vom 14. Oktober 2020 ab, verbunden mit der Feststellung, dass die Haft am 31. Oktober 2020 endet. Mit Entscheid vom 2. November 2020 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht Oberland die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 31. Dezember 2020.