1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland führte gegen die Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen mehrfachen Diebstahls (teilweise Versuch), mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Drohung, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. Am 4. September 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland Untersuchungshaft für eine Dauer von zwei Monaten an (bis am 1. November 2020).