5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 3 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 4 (per Einschreiben) - dem Beschuldigen 5 (per Kurier) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft H.________, Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Einschreiben)