1. Mit Verfügung vom 8. April 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft H.________ (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die fünf Beschuldigten wegen schwerer Körperverletzung, versuchter Tötung und Sachbeschädigung sowie Drohung und Nötigung nicht an die Hand. Am 15. April 2021 reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft ein Schreiben ein (Eingang: 16. April 2021), welches gleichentags der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) zur weiteren Bearbeitung übermittelt wurde.