1. Mit Verfügung vom 19. April 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Gebäudeversicherung Bern (nachfolgend Beschwerdeführerin) am 16. April 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).