3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt im Umfang von CHF 300.00 der Kanton Bern und im Umfang von CHF 500.00 der Beschwerdeführer. 4. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. 5. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Beschwerdeführer. 6. Den Parteien werden keine Entschädigungen ausgerichtet.