Zudem hätten die Beschuldigten unrechtmässige Auskunfts- bzw. überhöhte Betreibungskosten verlangt, es aus Eifersucht unterlassen, den Beschwerdeführer in der Korrespondenz mit seiner «Berufsbezeichnung» anzusprechen und dabei auch noch eine andere Adresse gebraucht. Er habe vom Betreibungsamt bisweilen «keine Abrechnung, keine Rückerstattung und keine Fortzahlung» erhalten. Der Anzeige ist ein Schreiben des Betreibungsamtes E._____