3.2 Der Beschwerdeführer wirft den Beschuldigten vor, diese hätten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Betreibungsbeamte verschiedene Straftaten begangen. Er macht geltend, dass sich die Beschuldigten mehrfach geweigert haben sollen, Betreibungen gegen seine Schuldner durchzuführen. Zudem hätten die Beschuldigten unrechtmässige Auskunfts- bzw. überhöhte Betreibungskosten verlangt, es aus Eifersucht unterlassen, den Beschwerdeführer in der Korrespondenz mit seiner «Berufsbezeichnung» anzusprechen und dabei auch noch eine andere Adresse gebraucht.