Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde ein (Eingang bei der Beschwerdekammer: 16. April 2021). Er beantragte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, die umgehende Einleitung einer unabhängigen, unparteiischen Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten, allenfalls durch eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft, die Rückgabe der «illegal entnommenen» Geldwerte von CHF 300'000.00 sowie die Leistung von Wiedergutmachung und Schadenersatz, einer Parteientschädigung und Genugtuung.