1. Mit Verfügung vom 29. März 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft E.________ (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten wegen Diebstahls, unbefugter Datenbeschaffung, übler Nachrede, Verleumdung, Amtsanmassung, Amtsmissbrauchs, ungetreuer Amtsführung sowie Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde ein (Eingang bei der Beschwerdekammer: 16. April 2021).