Bei der Beschwerdeführerin wurden die Zehen nicht wie bei einem Unfall «zertrümmert», sondern die deformierten Zehen operativ begradigt. Die Beschwerdeführerin war vom 28.-30. Juni 2017 hospitalisiert gewesen (pag. 06 014) und war ab dem 31. Juli 2017 wieder 100% arbeitsfähig (pag. 06 014). Gehbehinderungen in einem Ausmass wie beim 69-jährigen Mann liegen bei ihr nicht vor. Zudem kann sie im privaten Rahmen Golf spielen. Allerdings spürt sie persistierende Schmerzen, denen möglicherweise zu gegebener Zeit mit der Entfernung der Implantate zu begegnen sein wird.