In diesem Urteil wurde das Hüftgelenk eines 69- jährigen Fussgängers durch einen Autofahrer zerstört. Nach dem Einsatz einer Hüft-Totalprothese und sieben Monaten Krankenlager ging der 69-Jährige immer noch am Stock und war gehbehindert. Trameinstieg, Treppen und Böschungen wurden zu Hindernissen. Schmerzfreies Gehen und das Heben schwerer Gegenstände waren nicht mehr möglich. Nebst all diesen Umständen konnte der 69- jährige Rentner ausserdem sein Hobby – das Fischen – nicht mehr ausüben. Bei der Beschwerdeführerin wurden die Zehen nicht wie bei einem Unfall «zertrümmert», sondern die deformierten Zehen operativ begradigt.