_ in Bezug auf das Golfspiel Thema waren oder nicht. In BGE 124 IV 258 wurde in einem ähnlichen Fall eine widerrechtliche Zehenverkürzung als einfache Körperverletzung gewertet, wobei die Frage einer schweren Körperverletzung nicht einmal diskutiert wurde. Konkret fassbare Hinweise, wonach der Beschuldigte durch den Eingriff das sportliche Fortkommen der Beschwerdeführerin hätte erschweren oder sogar verunmöglichen wollen, fehlen entsprechend gänzlich. Auch aus dem im Jahr 2020 festgestellten lmplantatebruch in der IV. Zehe kann nichts in Bezug auf eine schwere Körperverletzung abgeleitet werden. Aus den Akten ergibt sich (pag. 06 031, Rz. 63 / pag. 06 087), dass bei den verwendeten