Ähnliches gilt für ihre privaten Aktivitäten. Zwar werden im Sprechstundenbericht vom 20. August 2020 von Dr. F.________ teilweise invalidisierende, belastungsabhängige Vorfussschmerzen links genannt. Gleichzeitig geht aber daraus hervor, dass das Gangbild rund und hinkfrei sei (pag. 06 088). Weiter ist sie nach wie vor Mitglied des Golfclubs L.________ (pag. 06 038) und es finden sich Bilder von ihr Golf spielend im Internet (z.B. pag. 13 008, Artikel des M.________ vom 2. Juli 2019). Objektive Anhaltspunkte für gravierende Einschränkungen im Alltag, wie sie die Beschwerdeführerin pauschal geltend macht (vgl. pag. 06 031, Rz. 65), liegen keine vor.