Zudem sei bei einer Verkürzung der Zehen der mutilierende Effekt, also die Veränderung der körperlichen Integrität, ein zentraler Punkt. Die Veränderung der Anatomie könne auch eine Veränderung der Funktion des Fusses herbeiführen, währendem eine Hammerzehenoperation, also die Begradigung einer pathologisch gekrümmten Zehe, die ästhetische Anatomie wiederherstelle und die Funktion des Fusses als Ganzes erhalten bleibe. Die Hammerzehenoperation sei eine die Fehlstellung korrigierender Eingriff, während die Verkürzung einer Zehe ein ablativer Eingriff, also ein Eingriff, bei welchem ein Körperteil entfernt werde, darstelle.