122 StGB. Selbst bei Vornahme einer subjektiven Wertung würde derselbe Schluss resultieren. Es könne auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zur Golfspiel- Laufbahn und Krankengeschichte des linken Fusses der Beschwerdeführerin verwiesen werden. Es erhelle, dass sie den Traum ihrer Profikarriere spätestens im Jahr 2015 und damit zwei Jahre vor der interessierenden Operation aufgegeben habe. Dies höchstwahrscheinlich nicht zuletzt aufgrund der Komplikationen mit ihrem linken Fuss, den damit verbundenen starken Bewegungseinschränkungen und gemäss eigenen Schilderungen wegen ihrer Ausbildung.