9 chungshandlung darstelle, welche erst nach der Eröffnung einer Strafuntersuchung vorgenommen werden dürfe bzw. zur Eröffnung des Verfahrens führe. 5.5 Der Beschuldigte lässt ausführen, die angefochtene Verfügung sei überzeugend begründet. Da die dreimonatige Antragsfrist für die Geltendmachung einer einfachen Körperverletzung abgelaufen sei, stehe einzig eine schwere Körperverletzung zur Diskussion.