Ein Schädelbruch mit teilweisem Gehörverlust oder Ohrensausen sowie ein offener Armbruch nach Schussverletzung, welcher mehrere chirurgische Eingriffe und mehrere Monate Spitalaufenthalt nach sich zieht und dabei eine dauernde Invalidität / Lähmung zu befürchten ist, fallen unter den Begriff der schweren Körperschädigung. Ebenfalls als schwere Schädigung wurde eine Oberschenkeltrümmerfraktur bei mehreren Monaten Spitalaufenthalt und einer Verkürzung des Beins angenommen wie auch im Falle einer Trümmerfraktur des Fussgelenkes, welche zwei Operationen erforderte bei einer 17-monatigen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und einer bleibenden Invalidität von