In der Beschwerdeschrift bringt die Beschwerdeführerin unter dem Titel «Ergänzung des Sachverhalts» vor, der Beschuldigte habe potenziell seine Berufspflichten verletzt (vgl. Art. 40 Bst. e des Medizinalberufegesetzes [MedBG; SR 811.11]), weil evtl. eine familiäre Beziehung zwischen dem Beschuldigten und G.________ bestehe. Bei G.________ handle es sich um einen Clinical Specialist Foot & Ankle Switzerland bei H.________, der Herstellerin der Smart-Toe II Spangen, die der Beschwerdeführerin eingesetzt worden seien.