C.________ habe während Jahren das berufliche Ziel verfolgt, Profigolferin zu werden. A.________ habe seit Beginn des Behandlungsverhältnisses von diesen besonderen Umständen gewusst und der damit verbundenen Wichtigkeit der Funktionsfähigkeit des linken Fusses (pag. 06 006, Rz. 20). Nach Ansicht von Dr. F.________ (nachbehandelnder Arzt) sei eine Versteifung der Zehen mit Blick auf das junge Alter der damals 21- jährigen Patientin (Anmerkung: C.________ war damals 25-jährig) und deren Ziel, das Profigolfspiel anzustreben, nicht angezeigt gewesen (pag. 06 006, Rz. 20).