__ nicht für nötig gehalten. Nach dessen Erklärung war der Ausprägungsgrad der Hammerzehen noch nicht abschliessend beurteilt, weswegen das Operationsverfahren noch nicht endgültig festgestanden hätte. Die Hammerzehen wären (unmittelbar) vor dem Eingriff zu beurteilen. Dabei sei C.________ weder vor noch während der Operation über den Verlauf, die Technik oder die Risiken der Hammerzehenkorrektur aufgeklärt worden (pag. 06 004, Rz. 9 ff.) So seien am 28.06.2017 bei C.________ ohne vorherige Absprache die Mittelgelenke der Zehen 2 bis 4 durch A.___