2. Der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt sich wie folgt aus der angefochtenen Verfügung (S. 3 f.): Gemäss Eingabe von Rechtsanwalt E.________ liegt der Strafanzeige folgender Sachverhalt zugrunde: Am 31.05.2017 habe sich C.________ bei A.________ vorgestellt wegen einer Sehnenproblematik am linken Fuss. Dieser habe eine Verdickung der Peronealsehnen sowie eine starke Vernarbung aufgrund einer vorhergehenden Operation diagnostiziert und daher einen erneuten operativen Eingriff am linken Fuss empfohlen (pag. 06 003, Rz. 7).