_ vom 26. Januar 2021 S. 12 Z. 535). Liesse man ihn frei, bestünde nicht nur eine ungünstige Legalprognose sondern eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er sich erneut rächen würde, da er nun weiss, dass die beiden zur Polizei gingen. In Anbetracht der Vorstrafen und des dringenden Tatverdachts wegen mehrfachen Taschen- und Einbruchsdiebstahls ist ferner davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer in Freiheit erneut Diebstähle verüben würde. Ferner besteht ein grosses Risiko, dass er dabei auch (erneut) Gewalt anwenden bzw. ein Delikt gegen Leib und Leben begehen könnte, sofern sich jemand zur Wehr setzen würde.