und S. 6 Z. 172 ff.). Der Beschwerdeführer bezieht pro Monat CHF 1'200.00 Sozialleistungen in Kombination mit dem Entgelt für seine Arbeit bei J.________ in O.________; diese wurde ihm vom Sozialdienst Biel zugewiesen. 8.4 Dem Beschwerdeführer droht zusammenfassend aufgrund der vorgeworfenen Delikte und der voraussichtlich zu vollziehenden Reststrafe eine längere Freiheitsstrafe, ferner auch der Landesverweis. Seine Wohnverhältnisse sind unbeständig bzw. unklar. Gegen sein Untertauchen spricht einzig der Umstand, dass er einen Sohn hat, welcher in Nidau lebt.